Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
93.430 |
Parlamentarische Initiative.
Verfahren der Standesinitiative |
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(Staatspolitische Kommission
des Ständerates) |
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Initiative parlementaire.
Procédure relative aux initiatives des cantons |
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(Commission des institutions
politiques du Conseil des Etats) |
Bericht der Kommission: 04.05.1993 (BBl III, 334 / FF III,
325)
Stellungnahme des Bundesrates: 18.08.1993 (BBl III, 352 /
FF III, 345)
Ausgangslage
Die Standesinitiative gehört zum Instrumentarium der
föderativen Mitwirkungsrechte. Sie bietet vor allem den kantonalen Parlamenten, in
einigen Kantonen auch den Souveränen, die Möglichkeit, im bundesstaatlichen
Entscheidungsprozess Impulse zu geben.
Artikel 93 der Bundesverfassung stellt die
Standesinitiative der parlamentarischen Initiative ausdrücklich gleich. Entsprechend soll
auch das Verfahren der Standesinitiative analog zum Verfahren der parlamentarischen
Initiative ausgestaltet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine
Standesinitiative im Unterschied zu einer parlamentarischen Initiative an beide Räte
richtet. Im Rahmen einer Vorprüfung entscheiden die Räte, ob sie einer Initiative Folge
geben oder nicht. Die Räte geben einer Initiative Folge, wenn sie einen Regelungsbedarf
bejahen und eine parlamentarische Kommission mit der Leitung der Ausarbeitung einer
Vorlage beauftragen wollen.
Verhandlungen
SR |
30.09.1993 |
AB 1993, 725 |
NR |
08.12.1993 |
AB 1993, 2252 |
SR |
16.12.1993 |
AB 1993, 1107 |
NR |
14.03.1994 |
AB 1994, 324 |
SR |
31.05.1994 |
AB 1994, 425 |
NR |
15.06.1994 |
AB 1994, 1088 |
SR / NR |
17.06.1994 |
Schlussabstimmungen
(A: 42:0 / 167:1; B: 42:0; C: 169:1) |
Der Ständerat stimmte der beantragten Revision des
Geschäftsverkehrsgesetzes und des Geschäftsreglementes zu. Abgelehnt wurde ein
Minderheitsantrag, wonach die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung der Initiative
eine Vertretung des Kantons anhören muss. - Im Nationalrat wurde die Vorlage
ebenfalls einstimmig und ohne Diskussion gutgeheissen. Der Rat sprach sich dabei für den
im Ständerat verworfenen Minderheitsantrag aus und fügte bei, dass die Kommission des
andern Rates an der Anhörung teilnehmen könne. - Der Ständerat hielt in der
Folge an seiner ursprünglichen Haltung fest. - Der Nationalrat beschloss darauf
eine neue Fassung. Er hielt grundsätzlich am Anhörungsrecht der Kantone fest,
beschränkte aber diese Anhörungen nur auf bestimmte Fälle. - Der Ständerat konnte
sich in seiner dritten Beratung der Vorlage mit diesem Vorschlag nicht anfreunden und
schloss sich, um die Einsetzung einer Einigungskonferenz zu vermeiden, der ursprünglichen
Haltung des Nationalrates an. - Der Nationalrat beschloss darauf Zustimmung zum
Beschluss des Ständerates.
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