Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

93.430 Parlamentarische Initiative. Verfahren der Standesinitiative
(Staatspolitische Kommission des Ständerates)
Initiative parlementaire. Procédure relative aux initiatives des cantons
(Commission des institutions politiques du Conseil des Etats)

Bericht der Kommission: 04.05.1993 (BBl III, 334 / FF III, 325)

Stellungnahme des Bundesrates: 18.08.1993 (BBl III, 352 / FF III, 345)

Ausgangslage

Die Standesinitiative gehört zum Instrumentarium der föderativen Mitwirkungsrechte. Sie bietet vor allem den kantonalen Parlamenten, in einigen Kantonen auch den Souveränen, die Möglichkeit, im bundesstaatlichen Entscheidungsprozess Impulse zu geben.

Artikel 93 der Bundesverfassung stellt die Standesinitiative der parlamentarischen Initiative ausdrücklich gleich. Entsprechend soll auch das Verfahren der Standesinitiative analog zum Verfahren der parlamentarischen Initiative ausgestaltet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Standesinitiative im Unterschied zu einer parlamentarischen Initiative an beide Räte richtet. Im Rahmen einer Vorprüfung entscheiden die Räte, ob sie einer Initiative Folge geben oder nicht. Die Räte geben einer Initiative Folge, wenn sie einen Regelungsbedarf bejahen und eine parlamentarische Kommission mit der Leitung der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragen wollen.

Verhandlungen

SR 30.09.1993 AB 1993, 725
NR 08.12.1993 AB 1993, 2252
SR 16.12.1993 AB 1993, 1107
NR 14.03.1994 AB 1994, 324
SR 31.05.1994 AB 1994, 425
NR 15.06.1994 AB 1994, 1088
SR / NR 17.06.1994 Schlussabstimmungen
(A: 42:0 / 167:1; B: 42:0; C: 169:1)

Der Ständerat stimmte der beantragten Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes und des Geschäftsreglementes zu. Abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag, wonach die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung der Initiative eine Vertretung des Kantons anhören muss. - Im Nationalrat wurde die Vorlage ebenfalls einstimmig und ohne Diskussion gutgeheissen. Der Rat sprach sich dabei für den im Ständerat verworfenen Minderheitsantrag aus und fügte bei, dass die Kommission des andern Rates an der Anhörung teilnehmen könne. - Der Ständerat hielt in der Folge an seiner ursprünglichen Haltung fest. - Der Nationalrat beschloss darauf eine neue Fassung. Er hielt grundsätzlich am Anhörungsrecht der Kantone fest, beschränkte aber diese Anhörungen nur auf bestimmte Fälle. - Der Ständerat konnte sich in seiner dritten Beratung der Vorlage mit diesem Vorschlag nicht anfreunden und schloss sich, um die Einsetzung einer Einigungskonferenz zu vermeiden, der ursprünglichen Haltung des Nationalrates an. - Der Nationalrat beschloss darauf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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